Europawahl 6. bis 9. Juni 2024

Union of International Democrats

Europawahl 6. bis 9. Juni 2024

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Wie wähle ich in Deutschland?

In Deutschland findet die Europawahl am Sonntag, den 9. Juni 2024, statt. Deutsche Staatsangehörige sowie Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die mindestens 16 Jahre alt sind und im Wählerverzeichnis ihres Wohnortes eingetragen sind, dürfen ihre Stimme abgeben. Auch die Stimmabgabe per Briefwahl oder aus dem Ausland ist möglich.

Wann wird gewählt?

Der Wahltag in Deutschland ist der 9. Juni 2024.

Wie viele Abgeordnete werden gewählt?

Bei dieser Wahl werden in Deutschland 96 Europaabgeordnete gewählt, genauso viele wie bei der Europawahl 2019.

Wie erfolgt die Wahl der Abgeordneten?

Das EU-Wahlrecht sieht ein Verhältniswahlsystem vor, bei dem die Anzahl der Abgeordneten, die eine Partei entsendet, von der Anzahl der erhaltenen Stimmen abhängt. In Deutschland erfolgt die Wahl nach dem Verhältniswahlrecht auf Basis von Listenwahlvorschlägen, die entweder für einzelne Bundesländer oder als gemeinsame Liste für alle Bundesländer aufgestellt werden können. Es werden geschlossene Listen verwendet, sodass die Reihenfolge der Kandidaten von den Wählern nicht verändert werden kann.

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind in Deutschland Personen, die:

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben (zur Wählbarkeit am Wahltag das 18. Lebensjahr),
  • die deutsche oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft besitzen,
  • ihren Wohnsitz in Deutschland haben und sich seit mindestens drei Monaten in der EU aufhalten,
  • im Wählerverzeichnis eingetragen sind (für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger).

Wo kann ich meine Stimme abgeben?

  • Deutsche oder EU-Staatsbürgerinnen und -bürger in Deutschland: Wahlberechtigte müssen in dem Wahlraum wählen, der in ihrer Wahlbenachrichtigung angegeben ist. Alternativ kann ein Wahlschein beantragt werden, um per Briefwahl oder in einem anderen Wahlraum des Kreises oder der kreisfreien Stadt zu wählen.
  • Deutsche im Ausland: Deutsche, die im Ausland leben und nicht in Deutschland gemeldet sind, können sich in das Wählerverzeichnis eintragen lassen und per Briefwahl an der Europawahl teilnehmen.

Welche Unterlagen benötige ich im Wahllokal?

Wählerinnen und Wähler sollten ihre Wahlbenachrichtigung und ein gültiges Ausweisdokument wie Personalausweis oder Reisepass mitbringen. Falls die Wahlbenachrichtigung vergessen wurde, ist der Ausweis vorzulegen.

Welche Unterstützung gibt es für Menschen mit Behinderung?

Barrierefreies Wählen ermöglicht es Menschen mit Behinderung, ihr Wahlrecht selbstbestimmt auszuüben. In der Wahlbenachrichtigung steht, ob der Wahlraum barrierefrei ist. Falls nicht, kann eine neue Wahlbenachrichtigung für einen geeigneten Wahlraum beantragt werden. Wahlberechtigte können sich von einer Hilfsperson begleiten lassen. Blinde und sehbehinderte Personen können mit Stimmzettelschablonen wählen. Zudem besteht die Möglichkeit zur Briefwahl.

Kann ich auch per Briefwahl abstimmen?

Ja, die Briefwahl ist möglich. Dafür muss bei der Gemeinde des Hauptwohnortes ein Wahlschein beantragt werden. Mit dem Wahlschein werden auch die Briefwahlunterlagen versendet. Ein Wahlschein kann bis spätestens Freitag vor dem Wahltag um 18.00 Uhr beantragt werden. In Ausnahmefällen, wie bei plötzlicher Erkrankung, kann der Wahlschein auch noch am Wahltag bis 15.00 Uhr beantragt werden.

Antrag auf Briefwahl: Wann, Wo und Wie?

Briefwahl beantragen: Zeitpunkt, Ort und Verfahren Wahlberechtigte, die per Briefwahl abstimmen möchten, sollten ihren Antrag auf Wahlschein und Briefwahlunterlagen so früh wie möglich bei der Gemeindeverwaltung ihres Hauptwohnsitzes einreichen. Der Erhalt der Wahlbenachrichtigung muss hierfür nicht abgewartet werden.

Antragsverfahren:

  • Schriftlich (formlos), z.B. per E-Mail oder persönlich.
  • Der Antrag muss folgende Informationen enthalten: Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnadresse.
  • Telefonische Anträge sind nicht zulässig.

Unterstützung für Menschen mit Behinderungen: Wahlberechtigte mit Behinderungen können bei der Antragstellung Hilfe von einer anderen Person in Anspruch nehmen.

Fristen für die Beantragung:

  • Briefwahlunterlagen können bis Freitag vor der Wahl bis 18:00 Uhr beantragt werden.
  • In Notfällen, wie bei plötzlicher Erkrankung, ist eine Beantragung bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, möglich.
 

Abholung und Abgabe der Briefwahlunterlagen: Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen erfolgt erst nach Zulassung der Wahlvorschläge und Druck der Stimmzettel. Persönlich abgeholte Unterlagen können direkt in der Gemeindeverwaltung genutzt werden.

Erforderliche Unterlagen für die Briefwahl

Welche Dokumente benötigen Briefwähler?

  • Ein Wahlschein, der von der zuständigen Person der Gemeindeverwaltung unterschrieben und mit einem Dienstsiegel versehen ist. Bei automatischer Erstellung kann die Unterschrift fehlen und der Name der zuständigen Person eingedruckt sein.
  • Ein amtlicher Stimmzettel.
  • Ein amtlicher Stimmzettelumschlag (weiß).
  • Ein amtlicher Wahlbriefumschlag (rot) mit der vollständigen Adresse der Abgabestelle.
  • Ein ausführliches Merkblatt zur Briefwahl mit wichtigen Hinweisen und anschaulichen Bildern.

Hinweise zur sicheren Wahl: Wer die Anweisungen des Merkblatts beachtet, kann sicher sein, dass sein Wahlbrief nicht zurückgewiesen wird.

So funktioniert die Briefwahl

Schritte zur Durchführung der Briefwahl:

  1. Den Stimmzettel persönlich ausfüllen. Bei der Europawahl: eine Stimme für die Parteien im Europäischen Parlament.
  2. Den Stimmzettel in den Stimmzettelumschlag legen und verschließen.
  3. Die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ auf dem Wahlschein mit Datum und Unterschrift versehen.
  4. Den Wahlschein und den Stimmzettelumschlag in den roten Wahlbriefumschlag stecken.
  5. Den Wahlbriefumschlag verschließen und unfrankiert (innerhalb Deutschlands) oder frankiert (außerhalb Deutschlands) absenden oder direkt abgeben.

Merkblatt zur Briefwahl: Das Merkblatt enthält detaillierte Anweisungen und wird zusammen mit den Briefwahlunterlagen versendet.

Fristen für den Versand der Wahlbriefe

Rechtzeitiger Versand der Wahlbriefe: Der Wahlbrief sollte so früh wie möglich nach Erhalt der Briefwahlunterlagen abgesendet oder direkt bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. Er muss spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr bei der zuständigen Stelle vorliegen.

Versandempfehlungen:

  • In Deutschland: spätestens drei Werktage vor der Wahl.
  • Im Ausland: gegebenenfalls per Luftpost mit Luftpostaufkleber (Priority).

Gründe für die Zurückweisung von Wahlbriefen

Wann werden Wahlbriefe zurückgewiesen?

  • Der Wahlbrief ist nicht rechtzeitig eingegangen.
  • Kein oder kein gültiger Wahlschein liegt bei.
  • Kein Stimmzettelumschlag ist beigefügt.
  • Wahlbrief- oder Stimmzettelumschlag ist nicht verschlossen.
  • Der Wahlbrief enthält mehrere Stimmzettelumschläge, aber nicht die gleiche Anzahl gültiger Wahlscheine.
  • Die „Versicherung an Eides statt“ ist nicht unterschrieben.
  • Kein amtlicher Stimmzettelumschlag wurde verwendet.

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